Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 1.0
Stand: 13. Oktober 2026
Gilt für Verträge, die ab dem 13. Oktober 2026 geschlossen werden.
1. Anbieter und Geltungsbereich
TahiroLabs ist die Bezeichnung, unter der folgender Anbieter Apps, Software und damit verbundene Leistungen anbietet:
Mirza Tahirovic
Hagenholzstrasse 81
8050 Zürich, Schweiz
Telefon +41 44 520 28 06
E-Mail kontakt@tahirolabs.com
Website www.tahirolabs.com
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für den Erwerb und die Nutzung von Apps und Standardsoftware sowie für individuell vereinbarte Softwareentwicklung, Beratung, Integration, Wartung und Support.
Sie gelten gegenüber Privatkundinnen und Privatkunden sowie gegenüber Unternehmen, soweit sie vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und wirksam vereinbart wurden.
Individuell vereinbarte Vertragsbedingungen gehen diesen AGB vor. Ergänzende Produktbedingungen gelten für das jeweils bezeichnete Produkt. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben in jedem Fall bestehen.
2. Vertragsabschluss
Bei Käufen über einen App-Store ergibt sich der Ablauf des Vertragsabschlusses aus dem dort angezeigten Bestellprozess. Vor Abschluss werden insbesondere Produkt, Preis, Zahlungsweise und eine allfällige Vertragslaufzeit angezeigt.
Für individuelle Projekte beschreibt die Offerte oder der Projektvertrag die vereinbarten Leistungen. Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine verbindliche Offerte innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer angenommen wird oder beide Parteien den Auftrag anderweitig verbindlich vereinbaren.
Vereinbarungen können per E-Mail getroffen werden, sofern keine besondere gesetzliche oder ausdrücklich vereinbarte Form erforderlich ist.
Der blosse Besuch der Website oder eine unverbindliche Anfrage führt zu keinem kostenpflichtigen Vertrag.
3. Leistungsumfang
Massgeblich sind die bei Vertragsschluss vereinbarte Produktbeschreibung, Offerte und allfällige Leistungsvereinbarungen.
Für Apps und Standardsoftware werden die wesentlichen Funktionen und technischen Voraussetzungen in der Produktbeschreibung oder im jeweiligen App-Store angegeben.
Bei individuellen Projekten werden insbesondere Funktionen, Schnittstellen, Ergebnisse, Termine und Verantwortlichkeiten vereinbart. Hosting, laufender Betrieb, Wartung und Support werden nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang geschuldet. Gesetzliche Gewährleistungs- und Aktualisierungspflichten bleiben davon unberührt.
Bei Entwicklungsleistungen mit einem vereinbarten Ergebnis schulden wir dieses Ergebnis. Bei reinen Beratungs- oder Unterstützungsleistungen schulden wir die vereinbarte fachgerechte Tätigkeit; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Preise und Zahlung
Für Apps und Standardsoftware gilt der im Kaufprozess angezeigte Preis. Bei Abonnements werden Abrechnungszeitraum, wiederkehrender Preis und Verlängerungsbedingungen vor Abschluss mitgeteilt.
Bei individuellen Leistungen gelten die vereinbarten Festpreise oder Stundenansätze. Zusätzliche Leistungen, Auslagen und Drittanbieterkosten werden nur berechnet, soweit sie vereinbart wurden.
Privatkundinnen und Privatkunden erhalten vor Vertragsschluss Informationen über den Gesamtpreis einschliesslich anfallender Steuern und verpflichtender Zusatzkosten.
Bei Unternehmenskunden wird in der Offerte angegeben, ob Preise einschliesslich oder zuzüglich gesetzlicher Steuern gelten.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang zahlbar. Anzahlungen und Teilzahlungen müssen vereinbart sein.
Preisänderungen wirken nicht rückwirkend auf bereits vereinbarte Leistungen. Änderungen bei laufenden Verträgen setzen eine wirksame vertragliche oder gesetzliche Grundlage voraus.
5. Nutzungsrechte an Apps und Standardsoftware
Kundinnen und Kunden erhalten ein nicht ausschliessliches Recht, die erworbene Software entsprechend der Produktbeschreibung und dem vereinbarten Lizenzumfang zu nutzen.
Die zulässige Nutzung richtet sich insbesondere nach vereinbarter Laufzeit, Nutzerzahl, Gerätezahl und Nutzungsart. Bei einem Abonnement besteht das Nutzungsrecht für dessen Laufzeit.
Eine Weiterverbreitung, Unterlizenzierung oder Bereitstellung für Dritte ist nur gestattet, wenn sie vereinbart oder gesetzlich erlaubt ist.
Gesetzliche Befugnisse, zum Beispiel zu Sicherungskopien, Interoperabilität oder zulässiger Weiterveräusserung, bleiben unberührt.
Für Drittanbieter- und Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Diese werden bereitgestellt, soweit die betreffende Lizenz dies verlangt.
6. Testphasen, Abonnements und Kündigung
Dauer und Bedingungen einer Testphase werden beim jeweiligen Produkt angegeben. Eine Testphase führt nur dann zu einem kostenpflichtigen Abonnement, wenn die Kundin oder der Kunde diesem Vertragsabschluss zugestimmt hat.
Ein Abonnement verlängert sich nur automatisch, wenn dies vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Kündigungsweg, Verlängerungszeitpunkt und Kündigungsbedingungen werden im Kaufprozess oder in den Produktbedingungen mitgeteilt.
Bei einem über Google Play abgeschlossenen Abonnement erfolgt die ordentliche Kündigung über die dortige Aboverwaltung.
Die Kündigung beendet die automatische Verlängerung. Der Zugang bleibt bis zum Ende der bereits bezahlten Vertragsperiode bestehen. Gesetzliche Rechte auf sofortige Beendigung, Widerruf oder Rückerstattung bleiben unberührt.
Für Sortwell gelten ergänzend die Sortwell-Nutzungsbedingungen.
7. Aktualisierungen und Änderungen
Wir stellen die vertraglich vereinbarten und gesetzlich erforderlichen Aktualisierungen bereit, einschliesslich erforderlicher Sicherheitsaktualisierungen.
Informationen über wesentliche technische Voraussetzungen und erforderliche Aktualisierungen werden in geeigneter Weise bereitgestellt.
Änderungen dürfen vereinbarte Funktionen und gesetzliche Rechte nicht unzulässig beeinträchtigen. Für Änderungen laufender digitaler Leistungen gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Voraussetzungen und Informationspflichten.
Der Erwerb einer Software verpflichtet nicht zum Kauf eines zusätzlichen Wartungsvertrags.
8. Individuelle Projekte und Leistungsänderungen
Bei individuellen Projekten halten die Parteien den Leistungsumfang und die wesentlichen Anforderungen in einer Offerte, einem Pflichtenheft oder einem Projektvertrag fest.
Änderungswünsche werden hinsichtlich Aufwand, Kosten und Auswirkungen auf Termine geprüft. Zusätzliche oder geänderte Leistungen werden umgesetzt, sobald die entsprechenden Anpassungen vereinbart sind.
Eine Fehlerbehebung innerhalb des geschuldeten Leistungsumfangs ist keine kostenpflichtige Zusatzleistung.
Bei vereinbarten Werkleistungen erfolgt die Prüfung anhand der festgelegten Anforderungen und Abnahmekriterien. Das Verfahren und eine angemessene Prüffrist werden im Projektvertrag bestimmt.
Festgestellte Mängel werden dokumentiert. Die Abnahme und ihre Rechtsfolgen richten sich nach dem Vertrag und dem anwendbaren Recht. Eine Abnahme allein durch Schweigen wird durch diese AGB nicht vereinbart.
9. Mitwirkung und Umgang mit Daten
Kundinnen und Kunden stellen die für ein Projekt vereinbarten Informationen, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig bereit. Sie dürfen uns nur Inhalte und Daten überlassen, zu deren Verwendung sie berechtigt sind.
Verzögerungen und zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlender Mitwirkung werden offengelegt. Kosten oder Termine werden nur auf einer nachvollziehbaren vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage angepasst.
Vor Veränderungen an produktiven Systemen oder wichtigen Daten werden Verantwortlichkeiten für Freigabe, Datensicherung und Wiederherstellung vereinbart.
Bei Aufräum- oder Löschfunktionen von Apps prüfen Nutzerinnen und Nutzer die Auswahl vor ihrer Bestätigung. Diese Mitwirkung entbindet TahiroLabs nicht von eigenen vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten.
10. Rechte an individuellen Arbeitsergebnissen
Für individuell entwickelte Software und andere Arbeitsergebnisse legt der Projektvertrag insbesondere fest:
- Umfang und Dauer der Nutzungsrechte,
- ausschliessliche oder nicht ausschliessliche Nutzung,
- Bearbeitungs- und Weitergaberechte,
- Lieferung von Quellcode und Dokumentation,
- Rechte an bereits bestehenden Komponenten und Drittmaterialien.
Fehlt eine besondere Vereinbarung, erhält der Kunde ein nicht ausschliessliches Nutzungsrecht im Umfang des vereinbarten Vertragszwecks. Eine ausschliessliche Rechteübertragung oder Lieferung des Quellcodes wird durch diese AGB allein nicht vereinbart.
Rechte an vom Kunden bereitgestellten Inhalten verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. TahiroLabs verwendet diese Inhalte nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erlaubt oder anderweitig vereinbart ist.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche, vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für die Vertragsdurchführung.
Die Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende. Ausgenommen sind Informationen, die rechtmässig öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
Informationen zur Bearbeitung von Personendaten enthält die Datenschutzerklärung von TahiroLabs. Für Apps gelten ergänzend deren eigene Datenschutzerklärungen.
Bearbeiten wir Personendaten im Auftrag eines Kunden, werden vor Beginn die erforderlichen Datenschutzvereinbarungen abgeschlossen. Darin werden insbesondere Weisungen, Sicherheitsmassnahmen, weitere Auftragsbearbeiter, Datenstandorte und die Rückgabe oder Löschung geregelt.
Die Annahme dieser AGB ist keine Einwilligung in personalisierte Werbung, Tracking oder andere einwilligungspflichtige Datenbearbeitungen.
12. Mängel, Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen sowie wirksam vereinbarte zusätzliche Zusagen.
Mängel können an kontakt@tahirolabs.com gemeldet werden. Eine Beschreibung des Problems und der betroffenen Version erleichtert die Bearbeitung. Gesetzliche Prüf- und Anzeigepflichten bleiben bestehen.
Gesetzliche Ansprüche auf Fehlerbehebung, Preisminderung, Vertragsbeendigung, Rückerstattung oder Schadenersatz werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen.
Insbesondere wird die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
Eine technische Störung oder die Beteiligung eines Drittanbieters entbindet TahiroLabs nicht automatisch von vertraglichen Pflichten.
13. Beendigung individueller Verträge
Individuelle Verträge enden nach den vereinbarten Bedingungen, zum Beispiel mit Abschluss der Leistungen oder Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
Gesetzliche und vereinbarte Kündigungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte bleiben bestehen. Dies gilt auch für gesetzliche Rechte zur vorzeitigen Beendigung von Aufträgen.
Bei vorzeitiger Beendigung werden Vergütung, Rückzahlungen und die Übergabe bereits erstellter Ergebnisse nach dem Vertrag und dem anwendbaren Recht bestimmt.
Kundendaten, Dokumentation und Zugänge werden entsprechend den vereinbarten Herausgabe- und Datenschutzpflichten behandelt. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten.
14. Verbraucherrechte und Widerruf
Zwingende Verbraucherrechte des jeweils anwendbaren Rechts bleiben bestehen.
Für Sortwell-Abonnements enthält Abschnitt 7 der Sortwell-Nutzungsbedingungen die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular für Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU, im EWR und im Vereinigten Königreich.
Für andere Produkte und individuelle Leistungen wird vor Vertragsschluss die jeweils passende Widerrufsinformation bereitgestellt, soweit ein Widerrufsrecht besteht. Sie enthält Fristbeginn, Verfahren, Folgen und, wo vorgeschrieben, ein Musterformular.
Ein Verlust des Widerrufsrechts wird nicht allein aus dem Download, der Nutzung einer App oder dem Beginn eines Projekts abgeleitet. Er setzt die gesetzlichen Voraussetzungen und die erforderlichen Erklärungen voraus.
Freiwillige Rückerstattungsregeln eines App-Stores schränken gesetzliche Ansprüche nicht ein.
15. Änderungen dieser AGB
Für einen Vertrag gilt die bei seinem Abschluss vereinbarte Fassung.
Die Veröffentlichung einer neuen Fassung ändert bestehende Verträge nicht automatisch. Änderungen laufender Verträge bedürfen einer wirksamen Vereinbarung oder einer anderen zulässigen gesetzlichen oder vertraglichen Grundlage.
Gesetzliche Informations- und Beendigungsrechte bleiben erhalten.
16. Recht, Gerichtsstand und Kontakt
Es gilt Schweizer Recht.
Verbraucherinnen und Verbraucher behalten den Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts, soweit diese anwendbar sind. Die Rechtswahl entzieht ihnen diesen Schutz nicht.
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Für Verträge mit Unternehmen kann im jeweiligen Projektvertrag ein zulässiger Gerichtsstand vereinbart werden.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Regelungen. Die übrigen Bestimmungen bleiben bestehen, soweit das anwendbare Recht dies vorsieht.
Fragen, Beschwerden und vertragliche Erklärungen können an kontakt@tahirolabs.com gerichtet werden.